Kosten
Für Semesterticket, AStA & Studierendenwerk Der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag
Bei Einschreibung oder Rückmeldung ist der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag zu entrichten, der sich wie folgt zusammensetzt: Mit 203,88 Euro schlägt der Mobilitätsbeitrag (Ticket) zu Buche (149,28 Euro für das VRR-Semesterticket und 54,60 Euro für das NRW-Ticket), 95 Euro bekommt das Studierendenwerk als Sozialbeitrag und 13 Euro erhält der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), damit er seinen Aufgaben für die Kommilitonen nachkommen kann.
Mehr lesenSpezielle Formen der Einschreibung Beitrag für Neben- und Gasthörer/innen und Weiterbildungen
Für das Studium von Nebenhörerinnen und Nebenhörern im Sinne des § 71 Abs. 1 HG (kleiner Nebenhörer) wird ein allgemeiner Beitrag in Höhe von 100 Euro erhoben. Für das Studium von Gasthörerinnen und Gasthörern im Sinne des § 71 Abs. 3 HG wird für jedes Semester ihrer Zulassung ein allgemeiner Gasthörerbeitrag in Höhe von 100 Euro erhoben. Für die Teilnahme an einer Weiterbildung im Sinne des § 90 HG wird ein besonderer Gasthörerbeitrag (kostendeckende Gebühren) erhoben.
Mehr lesenBeratung und Information Sozialberatung
Beratung und Information über alle Angelegenheiten, die mit der Finanzierung des Studiums zusammenhängen.